Bautätigkeiten im Kleingarten

Jeder Neu-, Zu- oder Umbau sowie jede Bautätigkeit ist ausnahmslos vor Beginn der Arbeiten an die Vereinsleitung zu melden. 

Leitfaden

  • Baupläne erstellen lassen
  • Einholen des Stempels und der Unterschrift der Vereinsleitung
  • Einholen des Stempels und der Unterschrift des                        Zentralverbandes
  • Vorlage der Baupläne bei der MA 69
  • MA 69 reicht Pläne bei MA 37 ein
  • Baubeginnanzeige durch die Baufirma bei der MA 37
  • Fertigstellungsanzeige mit Kanalbefund bei der MA 37